09.01.2024

Ermäßigung der Stundennorm bei NL Studienfinanzierung für EU-Studenten

Wenn Studierende aus einem „EU+“-Mitgliedstaat (EU, EWR oder Schweiz) in den Niederlanden studieren, können sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Studienfinanzierung durch DUO haben. Um die Studienfinanzierung in Anspruch nehmen zu können, müssen die Studierenden bzw. ihre Eltern oder Partner in den Niederlanden arbeiten. Zunächst waren dies 56 Stunden pro Monat, aber ab dem 1. September 2023 wurde diese Stundenzahl auf 32 Stunden pro Monat gesenkt. Wer weniger als 32 Stunden pro Monat in den Niederlanden arbeitet, hat im Prinzip keinen Anspruch auf Studienfinanzierung. Studierende können jedoch weiterhin Anspruch auf Studienfinanzierung haben, wenn sie sechs Monate oder länger mindestens 24 Stunden pro Monat in den Niederlanden arbeiten.

Weitere Informationen zu den Bedingungen für die Studienfinanzierung finden Sie auf der DUO-Website: https://duo.nl/particulier/studiefinanciering/voorwaarden.jsp.

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